AGB
Klare Regeln. Faire Zusammenarbeit.
1. Geltungsbereich
Informationen darüber, für welche Verträge diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten.
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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen
Gebäudereinigung Jürgens
Inhaber: Friedrich Jürgens
Industriestraße 45
41844 Wegberg
Deutschland
– nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt –
und ihren Kunden – nachfolgend „Auftraggeber“ genannt – über die Erbringung von Reinigungs-, Hausmeister-, Pflege-, Räumungs- und sonstigen Gebäudedienstleistungen.
Auftraggeber können sowohl Verbraucher als auch Unternehmer sein.
Verbraucher ist jede natürliche Person, die einen Vertrag überwiegend zu Zwecken abschließt, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
Individuelle Vereinbarungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber haben stets Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Vertragspartner
Angaben zum Anbieter und Vertragspartner der vereinbarten Leistungen.
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Vertragspartner des Auftraggebers ist:
Gebäudereinigung Jürgens
Inhaber: Friedrich Jürgens
Industriestraße 45
41844 Wegberg
Deutschland
Telefon: +49 2434 858659
Telefax: +49 2434 9272419
Mobil: +49 172 2947982
E-Mail: info@gebaeudereinigung-juergens.de
3. Vertragsschluss
Informationen darüber, wie ein verbindlicher Auftrag zustande kommt.
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Die Darstellung von Leistungen auf der Website, in Werbemitteln oder in allgemeinen Leistungsübersichten stellt noch kein verbindliches Vertragsangebot dar.
Anfragen des Auftraggebers per Telefon, E-Mail, Kontaktformular oder auf anderem Weg sind zunächst unverbindlich.
Ein Vertrag kommt zustande, wenn:
- der Auftraggeber ein individuelles Angebot des Auftragnehmers annimmt,
- der Auftragnehmer einen Auftrag schriftlich oder in Textform bestätigt,
- beide Parteien einen Vertrag unterzeichnen oder
- der Auftragnehmer auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers mit der Leistung beginnt.
Angebote gelten für den darin angegebenen Zeitraum. Ist keine Bindungsfrist angegeben, kann das Angebot innerhalb von 14 Kalendertagen angenommen werden.
Nach Ablauf der Angebotsfrist ist der Auftragnehmer nicht mehr an das Angebot gebunden.
4. Leistungsumfang
Die vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder Leistungsverzeichnis.
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Art, Umfang, Häufigkeit und Ausführungszeit der Leistungen ergeben sich aus dem individuellen Angebot, der Auftragsbestätigung, dem Leistungsverzeichnis oder einer sonstigen Vereinbarung zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber.
Allgemeine Beschreibungen auf der Website dienen lediglich der Darstellung des Leistungsangebots und ersetzen kein individuelles Leistungsverzeichnis.
Der Auftragnehmer schuldet ausschließlich die ausdrücklich vereinbarten Leistungen. Nicht im Angebot oder Leistungsverzeichnis enthaltene Arbeiten gelten als zusätzliche Leistungen und werden nur nach gesonderter Vereinbarung ausgeführt.
Bei regelmäßigen Reinigungsleistungen kann der konkrete Arbeitsablauf durch den Auftragnehmer festgelegt werden, sofern hierdurch der vereinbarte Leistungsumfang und das vereinbarte Reinigungsergebnis nicht beeinträchtigt werden.
5. Reinigungsergebnis
Das erreichbare Ergebnis hängt auch vom Zustand und Material der zu reinigenden Flächen ab.
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Der Auftragnehmer führt die vereinbarten Reinigungsarbeiten fachgerecht und unter Berücksichtigung der Beschaffenheit der zu behandelnden Flächen, Gegenstände und Materialien aus.
Eine vollständige Entfernung von Verschmutzungen, Flecken, Verfärbungen, Kalkablagerungen, Gerüchen oder sonstigen Rückständen kann nur geschuldet werden, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde und technisch sowie materialschonend möglich ist.
Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Reinigungsmethoden einzusetzen, durch die eine Beschädigung, Verfärbung oder sonstige Beeinträchtigung des Materials zu erwarten ist.
Bereits vorhandene Schäden, Abnutzungserscheinungen, Verfärbungen, Materialveränderungen oder altersbedingte Beeinträchtigungen stellen keinen Mangel der Reinigungsleistung dar.
6. Termine und Ausführungszeiten
Vereinbarte Reinigungs- und Leistungstermine werden nach Möglichkeit verbindlich eingehalten.
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Die vereinbarten Leistungen werden zu den im Angebot, Leistungsverzeichnis oder in der Auftragsbestätigung festgelegten Terminen oder Zeiträumen erbracht.
Sofern kein fester Zeitpunkt, sondern lediglich ein Ausführungszeitraum vereinbart wurde, kann der Auftragnehmer die genaue Einsatzzeit innerhalb dieses Zeitraums festlegen.
Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich, wenn ein verbindlich vereinbarter Termin aus nicht vorhersehbaren Gründen nicht eingehalten werden kann.
Geringfügige zeitliche Verschiebungen sind zulässig, sofern sie dem Auftraggeber zumutbar sind und kein ausdrücklich vereinbarter Fixtermin betroffen ist.
7. Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber muss die Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung schaffen.
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Der Auftraggeber stellt sicher, dass die vereinbarten Arbeitsbereiche zum vorgesehenen Zeitpunkt frei zugänglich sind.
Soweit für die Durchführung der Arbeiten erforderlich, stellt der Auftraggeber insbesondere Folgendes zur Verfügung:
- Zugang zu den vereinbarten Räumen und Flächen,
- funktionsfähige Wasser- und Stromanschlüsse,
- ausreichende Beleuchtung,
- erforderliche Zugangsinformationen und Schlüssel,
- Informationen zu Alarm-, Schließ- und Sicherheitssystemen,
- geeignete Möglichkeiten zur Entsorgung gewöhnlicher Reinigungsrückstände.
Der Auftraggeber hat empfindliche oder besonders wertvolle Gegenstände zu sichern und den Auftragnehmer vor Beginn der Arbeiten auf empfindliche Oberflächen, besondere Materialien, bestehende Beschädigungen und spezielle Pflegehinweise hinzuweisen.
Tiere sind während der Arbeiten so zu sichern, dass weder die Beschäftigten noch die Tiere gefährdet oder die Arbeiten behindert werden.
Kann die Leistung aufgrund fehlender Mitwirkung des Auftraggebers nicht oder nur teilweise erbracht werden, gelten die gesetzlichen Regelungen. Der Auftragnehmer kann die dadurch nachweislich entstandenen Mehrkosten verlangen, soweit der Auftraggeber die Behinderung zu vertreten hat.
8. Schlüsselverwaltung
Überlassene Schlüssel und Zugangsmittel werden ausschließlich zur Vertragserfüllung verwendet.
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Überlassene Schlüssel, Zugangskarten, Transponder, Codes und sonstige Zugangsmittel werden sorgfältig verwahrt und ausschließlich zur Durchführung der vereinbarten Leistungen verwendet.
Die Übergabe kann in einem Schlüssel- oder Übergabeprotokoll dokumentiert werden.
Eine Kennzeichnung, die unbefugten Dritten eine unmittelbare Zuordnung zu einem bestimmten Objekt ermöglicht, wird nach Möglichkeit vermieden.
Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses werden sämtliche überlassenen Schlüssel und Zugangsmittel unverzüglich an den Auftraggeber zurückgegeben.
Der Verlust eines Schlüssels oder Zugangsmittels wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. Für daraus entstehende Schäden gelten die gesetzlichen Bestimmungen und die Haftungsregelungen dieser AGB.
9. Gefahrstoffe und besondere Verschmutzungen
Besondere Gefahren oder gesundheitsgefährdende Stoffe müssen vor Auftragsbeginn mitgeteilt werden.
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Der Auftraggeber muss den Auftragnehmer vor Beginn der Arbeiten über erkennbare oder bekannte Gefahren informieren.
Dies betrifft insbesondere:
- Asbest oder asbestverdächtige Materialien,
- Schimmelbefall,
- infektiöse oder biologische Verunreinigungen,
- Blut, Körperflüssigkeiten oder medizinische Abfälle,
- Chemikalien und Gefahrstoffe,
- Schädlingsbefall,
- Spritzen, scharfe Gegenstände oder kontaminierte Abfälle,
- explosions- oder brandgefährliche Stoffe,
- instabile Bauteile oder andere Unfallgefahren.
Solche Arbeiten sind nur Bestandteil des Auftrags, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden und der Auftragnehmer über die erforderlichen Voraussetzungen zur Durchführung verfügt.
Werden während der Arbeiten nicht mitgeteilte Gefahren festgestellt, darf der Auftragnehmer die Arbeiten bis zur Klärung und Herstellung sicherer Arbeitsbedingungen unterbrechen.
10. Reinigungsmittel und Geräte
Der Auftragnehmer setzt geeignete Reinigungsmittel, Maschinen und Arbeitsgeräte ein.
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Soweit nichts anderes vereinbart wurde, stellt der Auftragnehmer die zur Durchführung der vereinbarten Leistungen erforderlichen Reinigungsmittel, Maschinen und Arbeitsgeräte zur Verfügung.
Die Auswahl der Reinigungsmittel und Verfahren erfolgt unter Berücksichtigung der jeweiligen Materialien und Verschmutzungen.
Wünscht der Auftraggeber die Verwendung bestimmter Produkte oder stellt er eigene Reinigungsmittel bereit, muss er den Auftragnehmer über besondere Anwendungshinweise und mögliche Risiken informieren.
Der Auftragnehmer kann den Einsatz eines vom Auftraggeber gewünschten oder bereitgestellten Produkts ablehnen, wenn Schäden, gesundheitliche Gefahren oder ein unzureichendes Reinigungsergebnis zu erwarten sind.
11. Zusätzliche Leistungen
Leistungen außerhalb des vereinbarten Auftrags werden gesondert berechnet.
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Änderungen und Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen einer zusätzlichen Vereinbarung.
Stellt sich während der Arbeiten heraus, dass weitere Leistungen erforderlich oder sinnvoll sind, informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber möglichst vor deren Ausführung über den zusätzlichen Aufwand und die voraussichtlichen Kosten.
Zusätzliche Leistungen werden nur nach Zustimmung des Auftraggebers ausgeführt.
Hiervon ausgenommen sind geringfügige, sofort erforderliche Maßnahmen zur Abwehr unmittelbar drohender Schäden, sofern eine vorherige Abstimmung nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Der Auftraggeber wird hierüber schnellstmöglich informiert.
12. Preise und Vergütung
Die maßgeblichen Preise ergeben sich aus dem individuellen Angebot oder Vertrag.
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Es gelten die im Angebot, Leistungsverzeichnis, Vertrag oder in der Auftragsbestätigung vereinbarten Preise.
Gegenüber Verbrauchern werden Endpreise einschließlich der gesetzlich anfallenden Umsatzsteuer ausgewiesen.
Gegenüber Unternehmern können Preise als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer ausgewiesen werden.
Zusätzliche Kosten, beispielsweise für:
- An- und Abfahrt,
- Parkgebühren,
- Material,
- Spezialreinigungsmittel,
- Hebebühnen oder Gerüste,
- Abtransport und Entsorgung,
- Sonder- und Zusatzleistungen,
werden nur berechnet, wenn sie vereinbart wurden oder sich erkennbar aus dem angenommenen Angebot ergeben.
Preisänderungen bei laufenden Verträgen sind nur aufgrund einer entsprechenden vertraglichen Vereinbarung oder mit Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
13. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist zu begleichen.
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Der Auftragnehmer stellt die vereinbarten Leistungen nach deren Ausführung oder in den vereinbarten Abrechnungszeiträumen in Rechnung.
Bei regelmäßigen Leistungen kann eine monatliche Abrechnung erfolgen.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern auf der Rechnung oder im Angebot keine andere Zahlungsfrist angegeben ist.
Die Zahlung erfolgt auf das in der Rechnung genannte Bankkonto oder über eine andere vereinbarte Zahlungsart.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Dies betrifft insbesondere die Voraussetzungen des Verzugs sowie die gesetzlich vorgesehenen Verzugszinsen.
Der Auftragnehmer kann nach erfolgloser Mahnung weitere Leistungen bis zum Ausgleich fälliger Forderungen aussetzen, sofern dies unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen zumutbar ist.
14. Absage vereinbarter Termine
Vereinbarte Termine sollten möglichst frühzeitig abgesagt oder verschoben werden.
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Kann ein vereinbarter Termin durch den Auftraggeber nicht wahrgenommen werden, ist der Auftragnehmer unverzüglich zu informieren.
Wird ein Termin kurzfristig abgesagt oder kann die Leistung nicht erbracht werden, weil der vereinbarte Zugang zum Objekt nicht möglich ist, kann der Auftragnehmer die nachweislich entstandenen Kosten und den gesetzlich ersatzfähigen Ausfall verlangen.
Dabei werden ersparte Aufwendungen sowie anderweitige Einsatzmöglichkeiten berücksichtigt.
Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Gesetzliche Widerrufs- und Kündigungsrechte von Verbrauchern bleiben unberührt.
15. Abnahme von Einzelleistungen
Soweit ein konkretes Reinigungsergebnis geschuldet ist, gelten die gesetzlichen Regeln zur Abnahme.
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Soweit die vereinbarte Leistung rechtlich als Werkleistung einzuordnen ist und eine Abnahme nach Art der Leistung möglich ist, hat der Auftraggeber die vertragsgemäß erbrachte Leistung abzunehmen.
Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.
Bei regelmäßig wiederkehrenden Reinigungsleistungen, bei denen keine förmliche Abnahme vereinbart wurde, erfolgt grundsätzlich keine gesonderte Abnahme jeder einzelnen Leistung.
Die gesetzlichen Vorschriften über Werkverträge sehen bei einem vertragsgemäß hergestellten Werk grundsätzlich eine Abnahmepflicht vor
16. Beanstandungen
Beanstandungen sollten zeitnah mitgeteilt werden, damit eine Überprüfung und Nachbesserung möglich ist.
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Der Auftraggeber soll erkennbare Beanstandungen möglichst zeitnah nach Ausführung der Leistung mitteilen.
Die Mitteilung sollte eine nachvollziehbare Beschreibung des beanstandeten Bereichs enthalten. Soweit möglich, soll dem Auftragnehmer Gelegenheit gegeben werden, die Beanstandung vor Ort zu prüfen.
Liegt ein vom Auftragnehmer zu vertretender Mangel vor, erhält der Auftragnehmer Gelegenheit, innerhalb einer angemessenen Frist nachzubessern.
Schlägt die Nachbesserung fehl oder ist sie dem Auftraggeber nicht zumutbar, stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Rechte zu.
Die gesetzlichen Mängelrechte werden durch die Bitte um eine zeitnahe Mitteilung nicht eingeschränkt. Bei Werkleistungen umfassen die gesetzlichen Rechte insbesondere Nacherfüllung, Selbstvornahme unter den gesetzlichen Voraussetzungen, Minderung, Rücktritt und Schadensersatz.
17. Haftung
Die Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und den nachfolgenden Einschränkungen.
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Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt:
- bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten,
- bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- bei arglistigem Verschweigen eines Mangels,
- bei Übernahme einer ausdrücklichen Garantie,
- in allen Fällen, in denen eine Haftung gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt.
Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung ausgeschlossen.
Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend für Beschäftigte, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
Gesetzlich unzulässige Haftungsausschlüsse, insbesondere für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit sowie für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten, sind in AGB unwirksam.
18. Unvorhersehbare Ereignisse
Bei Ereignissen außerhalb des Einflussbereichs kann sich die Leistungserbringung verzögern.
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Kann eine Leistung aufgrund eines Ereignisses, das der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, vorübergehend nicht oder nicht rechtzeitig erbracht werden, verlängern sich vereinbarte Ausführungsfristen angemessen.
Hierzu können insbesondere gehören:
- extreme Witterungsverhältnisse,
- behördliche Anordnungen,
- Strom- oder Wasserausfälle,
- unvorhersehbare Verkehrsstörungen,
- Streiks,
- Epidemien oder vergleichbare Ereignisse,
- kurzfristige, nicht vorhersehbare Betriebsausfälle.
Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber möglichst unverzüglich über die Behinderung und deren voraussichtliche Dauer.
Dauert die Behinderung so lange an, dass einer Vertragspartei die Fortsetzung des Vertrags nicht mehr zumutbar ist, bleiben die gesetzlichen Kündigungs- und Rücktrittsrechte unberührt.
19. Leistungserbringung durch Dritte
Der Auftragnehmer darf geeignete Beschäftigte oder Nachunternehmer einsetzen.
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Der Auftragnehmer ist berechtigt, die vereinbarten Leistungen durch eigene Beschäftigte oder fachlich geeignete Nachunternehmer ausführen zu lassen.
Der Auftragnehmer bleibt gegenüber dem Auftraggeber für die vertragsgemäße Leistungserbringung verantwortlich.
Soweit Nachunternehmer personenbezogene Daten im Auftrag verarbeiten oder Zugang zu geschützten Daten erhalten, werden die erforderlichen datenschutzrechtlichen und vertraglichen Maßnahmen getroffen.
Ein Anspruch des Auftraggebers auf den Einsatz einer bestimmten Person besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
20. Laufzeit und Vertragsbeendigung
Die Vertragslaufzeit richtet sich nach dem jeweiligen Angebot oder Einzelvertrag.
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Einmalige Aufträge enden mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistung.
Befristete Verträge enden mit Ablauf des vereinbarten Zeitraums, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Eine automatische Verlängerung erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich und wirksam vereinbart wurde.
Unbefristete Verträge über regelmäßig wiederkehrende Leistungen können von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden, sofern keine andere wirksame Vereinbarung getroffen wurde.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen, wenn:
- eine Vertragspartei wiederholt erheblich gegen ihre Vertragspflichten verstößt,
- der Auftraggeber trotz Mahnung fällige Rechnungen nicht bezahlt,
- die Sicherheit der eingesetzten Beschäftigten nicht gewährleistet ist,
- erforderliche Mitwirkungshandlungen dauerhaft verweigert werden.
Kündigungen können in Textform, beispielsweise per E-Mail, erklärt werden.
21. Widerrufsrecht
Verbrauchern kann bei telefonisch, online oder außerhalb der Geschäftsräume geschlossenen Verträgen ein Widerrufsrecht zustehen.
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Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen und bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
Die Widerrufsfrist beträgt grundsätzlich 14 Tage ab Vertragsschluss. Der Verbraucher erhält hierzu eine gesonderte Widerrufsbelehrung sowie ein Muster-Widerrufsformular.
Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass der Auftragnehmer bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Dienstleistung beginnt, kann der Verbraucher bei einem späteren Widerruf unter den gesetzlichen Voraussetzungen Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen schulden.
Das Widerrufsrecht kann bei vollständig erbrachten Dienstleistungen nur unter den gesetzlich festgelegten Voraussetzungen vorzeitig erlöschen.
Diese AGB ersetzen nicht die gesonderte gesetzliche Widerrufsbelehrung.
22. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verarbeitet.
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Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers nur, soweit dies zur Vertragsanbahnung, Vertragsdurchführung, Kommunikation, Abrechnung oder Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich ist.
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, zu Empfängern, Speicherdauer und Betroffenenrechten enthält die Datenschutzerklärung des Auftragnehmers.
Eine Weitergabe personenbezogener Daten erfolgt nur, wenn sie gesetzlich zulässig, zur Vertragsdurchführung erforderlich oder von einer Einwilligung umfasst ist.
23. Gegenforderungen
Für Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte gelten die gesetzlichen Vorschriften.
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Die Aufrechnung mit Gegenforderungen sowie die Ausübung von Zurückbehaltungsrechten richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Gesetzliche Rechte des Auftraggebers wegen mangelhafter oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistungen bleiben unberührt.
24. Streitbeilegung
Information zur Teilnahme an einem Verbraucherstreitbeilegungsverfahren.
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Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
25. Recht und Gerichtsstand
Für die Vertragsbeziehung gilt deutsches Recht.
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Für sämtliche Vertragsbeziehungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch zwingende gesetzliche Verbraucherschutzbestimmungen des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht entzogen werden.
Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis.
Der Auftragnehmer bleibt berechtigt, den Auftraggeber auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
26. Schlussbestimmungen
Unwirksame Einzelbestimmungen lassen die Wirksamkeit des übrigen Vertrags grundsätzlich unberührt.
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Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
An die Stelle der unwirksamen oder nicht einbezogenen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Änderungen und Ergänzungen individueller Vereinbarungen sollen zu Nachweiszwecken in Textform festgehalten werden.
Die gesetzlichen Regelungen sehen ausdrücklich vor, dass ein Vertrag grundsätzlich bestehen bleibt, wenn einzelne AGB-Bestimmungen unwirksam oder nicht Vertragsbestandteil geworden sind.
27. Stand der AGB
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechen dem angegebenen Bearbeitungsstand.
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Stand: Juli 2026
Es gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses wirksam einbezogene Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
